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ANNE FRANK-Vorlesung 2005: Strafe - Ausgleich - Prävention. Zum Umgang des Rechts mit Fehlern in der Medizin - Course - Switzerland

Date: 13.12.2005, 18:15-19:45h
Location: Zentrum für Lehre und Forschung (ZLF), Kleiner Hörsaal, Hebelstrasse 20, 4031 Basel, Schweiz
Basel
Switzerland
Details: Fehler sind in einem Gebiet wie der Medizin, die als "Gefahren-geneigte" Profession bezeichnet wird, unvermeidlich. Der wissenschaftliche Fortschritt selbst wäre ohne die Lernprozesse, die vor allem durch das Erkennen von Irrtümern entstehen, nicht möglich. Und auch die Anwendung von wissenschaftlicher Erkenntnis und technischer Innovation birgt Fehlerquellen. Rechtsempfinden und Moral scheinen mehr durch Konzepte wie Schuld und Strafe geprägt zu sein, als durch eine Orientierung an einem konstruktivem und präventiven Umgehen mit Irrtümern, Fehlern und unerwünschten Handlungsfolgen. Die Fähigkeit, mit der Fehlbarkeit konstruktiv umzugehen, Lernprozesse zu ermöglichen und Fehlervorbeugung zu fördern, will die Angewandte Ethik unterstützen und initiiert daher die 5. ANNE FRANK-Vorlesung zu diesem Thema. Patientensicherheit wird durch unerwünschte schädliche Ereignisse bei medizinischen Behandlungen gefährdet. Die Zwischenfallraten schwanken nach jüngsten Studien zwischen 2,9 und 16,6 %; davon wären 36,9 bis 51 % vermeidbar. ?Vor? dem Fehler stehen sogenannte Beinahe-Fehler ("ciritical incidents"); diese sind in vielen Fällen die Vorstufe des Fehlers und häufig Entstehungsgrund für vermeidbare Fehler. Beinahe-Fehler zu erkennen, ist deshalb eine wichtige Voraussetzung für die Verminderung der vermeidbaren Fehler. Das Medizinrecht beschäftigt sich meist rückblickend mit Schadensfällen, in denen aufgrund vermeidbarer Fehler ein Ausgleich gewährt oder Strafe ausgesprochen werden soll. Dieses Recht ist reaktiv, es ?macht wieder gut?, aber es beeinflusst nicht die Situation, in der Fehler entstehen. Es ist deshalb erforderlich, dass das Medizinrecht nicht nur reaktiv, sondern auch präventiv wirksam wird; dabei geht es insbesondere um das Haftungsrecht und Risikovorsorge. Das Medizinrecht erhält damit eine dreifache Aufgabe: 1. ein qualitätssicherndes und risikovorsorgendes Management in der Medizin zu unterstützen, 2. das Reden über Fehler in der Medizin zu ermöglichen und nicht zu verhindern, 3. die institutionell-organisatorischen Gründe für Fehler gegenüber den individuellen Fehlergründen stärker in den Vordergrund zu rücken. Fehler geschehen kontextabhängig innerhalb eines institutionell-organisatorischen Gefüges. Eine gute Organisation ist daher eine wichtige Voraussetzung der Fehlervorbeugung. Die 5. ANNE FRANK-Vorlesung wird über neue Konzepte und Praxismodelle berichten und die Teilnehmenden zur Diskussion über ihre Erfahrungen und aktuelle Projekte einladen.
Organizer: Institut für Angewandte Ethik und Medizinethik , Basel , Switzerland
Contact: Address:
Institut für Angewandte Ethik und Medizinethik, Medizinische Fakultät der Universität Basel, Missionsstrasse 21A, 4055 Basel, Schweiz
Tel: +41 - (0)61 - 2 60 21 90
Fax: +41 - (0)61 - 2 60 21 95
Email: aeme@unibas.ch
Webpage: http://pages.unibas.ch/aeme/main/veranstaltungen/annefrank.htm

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