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Date: | 13.02.2006 to 17.02.2006 |
Location: | Evangelische Akademie Arnoldshain, Im Eichwaldsfeld 3, 61389 Schmitten Arnoldshain Germany |
Details: | Im Mittelpunkt der Taunus-Winter-School 2006 steht die Frage der Etablierung einer angemessenen Beratung zum Thema ?Patientenverfügung? und ihrer Umsetzung in der klinischen und ambulanten Versorgung. Die Bedeutung der Patientenverfügung ist zwar höchstrichterlich bereits anerkannt, ob dieses Rechtsinstitut aber auch tatsächlich den Patientenwillen zum Ausdruck bringen kann, wenn der Patient selbst dazu nicht in der Lage ist, hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen ab, die es noch genauer zu untersuchen und festzulegen gilt. So erfordert die Information und wirksame Verankerung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung das Zusammenwirken verschiedener Berufsgruppen. Die wissenschaftliche Analyse der Bedingungen wirksamer Implementierung ist interdisziplinär angelegt und soll vor allem folgenden Fragestellungen nachgehen: ? Wie kann die Information und Beratung der Bürgerinnen und Bürger zum Thema ?Patientenverfügungen? im Krankenhaus sichergestellt werden und wie ist sie ? im Vergleich dazu - in der hausärztlichen Versorgung umsetzbar? ? An welcher Stelle im Rahmen des Krankenhausaufenthalts sollte die Möglichkeit einer Verfügung angesprochen werden (z.B.: bei der Patientenaufnahme? während der Pflegeanamnese?) und wer soll dann die vom Patienten ggf. angefragte Beratung vornehmen? ? Wie unterscheiden sich die Implementierungsbedingungen auf den verschiedenen Stationen und klinischen Bereichen? Muss die Beratung auf der Unfallchirurgie anders verlaufen als auf der Dialyseabteilung oder bei einer Patientin mit beginnender Demenzerkrankung - und wenn ja, wie? Gehört im onkologischen Bereich das Gespräch über die Patientenverfügung zur psychoonkologischen Beratung oder ist sie Teil ein neues Feld der Seelsorge? ? Welche Einflüsse gilt es zu bedenken, wenn unterschiedliche Berufsgruppen diese Beratung vornehmen? Worin unterscheiden sich Ärzte, Psychologen, Seelsorger und Sozialarbeiter, wenn Sie über die Patientenverfügung beraten und wie werden diese Unterschiede von den Patienten wahrgenommen? ? Welche Kriterien sind an eine qualifizierte Beratung zu stellen? Wie sollte ein Qualifizierungsmodul für die beratenden Personen aussehen? ? Welche Überprüfungsmöglichkeiten für eine effektive und angemessene Beratung lassen sich im Rahmen des Qualitätsmanagements etablieren? ? Wie sieht eine Checkliste zur Überprüfung einer bereits erstellten Patientenverfügung aus, wenn der Patient diese dem Arzt/ der Schwester vorlegt und nun geklärt werden soll, ob diese Verfügung im Notfall ?hilfreich? sein wird? ? Wie kann die Umsetzung einer Patientenverfügung auf Station sichergestellt werden? Wie ist im Konfliktfall mit Differenzen der Textinterpretation umzugehen? ? Wessen Aufgabe ist es überhaupt, die Umsetzung des Rechtsinstituts ?Patientenverfügung? in die Praxis zu begleiten? Wie sind spezialisierte ?Verbraucherberater?, ?Patientenanwälte?, ?Patientenmanager? zu bewerten? Welche Chancen und Probleme sind damit verbunden? Diese Fragen berühren nicht nur Theorie und Praxis der Rechtswissenschaft und Ethik, sondern auch Ökonomie, Krankenhaus- und Gesundheitsmanagement, Psychologie, Soziologie, Gesundheitspolitik und nicht zuletzt die Medizin in ihrem Selbstverständnis. Aufgerufen zur Teilnahme an der 2. Interdisziplinären Taunus-Winter-School sind Postgraduierte aus allen Fächern, die Erkenntnisse zu Implementierungsfaktoren beitragen können. Entsprechend dem Anspruch der ELSA-Klausurwochen, innovative Fragen der Medizinethik in ihren sozialen Bezügen und fachübergreifend zu stellen, ist es Ziel der TWS 2006, ein Forum für den interdisziplinären Erfahrungs- und Methodenaustausch zu schaffen. Dabei werden uns wie im vergangenen Jahr wieder internationale Experten aus den verschiedenen Disziplinen und klinischen Fächern zur Verfügung stehen und den Diskussionen Impulse verleihen. Außerdem werden Experten aus den USA über die Erfolge und Misserfolge der Implementierung von Patientenverfügungen berichten, da die Information über die Verfügungen dort seit 15 Jahren in vielen Kliniken gesetzlich vorgeschrieben ist. Aufgerufen zur Teilnahme an der Taunus-School sind PostdoktorandInnen aus den Fächern Medizin, Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie, Soziologie, Public Health und verwandten Fächern wie Gesundheitsmanagement und Pflegewissenschaft mit Interesse an medizinethischen Fragestellungen und interdisziplinärer Forschung. Die Anwesenheit für zugelassene TeilnehmerInnen ist für die gesamte Tagungsdauer verbindlich, d.h. die Bewerberinnen und Bewerber müssen bereit sein, die gesamten fünf Tage im Team neuen Fragestellungen nachzugehen und Lösungsansätze für verschiedene Bereiche der klinischen Praxis zu entwickeln. Im Anschluss an die Tagung ist eine öffentliche Präsentation der Ergebnisse sowie die Publikation qualifizierter Beiträge geplant, um z.B. Krankenhausträger über die Möglichkeiten, Chancen und Grenzen der Implementierung von Patientenverfügungen zu informieren. Für die Bewerbung ist das Vorhandensein fertiger Ergebnisse nicht notwendig; in hohem Maße ist vielmehr der Entwurf von Forschungsansätzen erwünscht, deren Ergebnisse und Umsetzungsvorschläge bei der TWS präsentiert werden sollen. Besonderes Interesse besteht an innovativen Untersuchungsideen, die sich nach Möglichkeit Anfang 2006 schon im Stadium des Pilotprojektes befinden sollten, so dass sowohl Beobachtungen als auch Implementierungskonzepte und ihre Vorbedingungen aus verschiedenen Bereichen der Medizin(-ethik) ausgetauscht werden können. Arbeiten, die sich mit grundlegenden Fragen der Theorie von Patientenverfügungen und ihrer rechtlichen Bedeutung beschäftigen, werden nicht angenommen sondern das Wissen darüber vielmehr vorausgesetzt. Ein Reader wird zur Verfügung gestellt. Für die Diskussion mit den amerikanischen Vertretern und der Auswertung der englischen Erfahrungsberichte/ Texte sind englische Sprachkenntnisse erforderlich. Bei herausragender Qualifikation können auch DoktorandInnen zugelassen werden. Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Anreise werden zu den üblichen Bedingungen vom Veranstalter übernommen. Weitere Informationen finden Sie demnächst auf der homepage der Universität Giessen unter http://www.recht.uni-giessen.de. Interessierte werden gebeten, sich mit einem Projektentwurf (max. 1000 Wörter), einer akademischen Kurzvita und der Darstellung eigener Vorarbeiten/ Vorerfahrungen zum Thema ?Patientenverfügung? bis zum 30.10. 2005 zu bewerben (per Post, Fax oder e-mail). |
Contact: | Dr. Kurt W. Schmidt Address: Zentrum für Ethik in der Medizin, Markus-Krankenhaus, Wilhelm-Epstein-Straße 2, 60431 Frankfurt/M. Tel: +49 - (0)69 - 95 33 25 55 Fax: +49 - (0)6171 - 91 24 23 Email: ZEMmarkus@aol.com; Sonja.Rothaermel@recht.uni-giessen.de |
Webpage: | http://www.recht.uni-giessen.de/ |
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